Wohnungsübergaben

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Haben Sie ein Übergabeprotokoll beim Bezug oder dem Verlassen der Mietwohnung erstellt? Mit einem solchen Protokoll lassen sich Schwierigkeiten und Streitereien zu Beginn und am Ende eines Mietverhältnisses entgegenwirken. Der fehlende Beweis über den Zustand des Mietobjektes hat schon so manchen Eigentümer oder Mieter viel Geld gekostet. Bei einer gemeinsamen Begehung des Objektes werden alle baulichen Zustände und Anlagen (z. B. Elektroinstallation, Sanitärinstallation, Fenster usw.) aufgenommen und dokumentiert.

Auf Wunsch werden auch zusätzlich Bilder der einzelnen Bereiche angefertigt. Somit lassen sich spätere Streitigkeiten vermeiden. Dieses Übergabeprotokoll eines unabhängigen Gutachters wird meistens von beiden Seiten anerkannt. So lässt sich einem Nutzer- oder Wohnortwechsel gelassen entgegensehen.