Bei Insolvenz des Bauträgers

Was tun, wenn der Bauträger die Bautätigkeit einstellt und Insolvenz anmeldet?

Sie freuen sich schon lange auf Ihr neues Haus, dass Sie bei einem Bauträger oder bei einem Generalunternehmer gekauft haben und das sich zur Zeit im Bau befindet. Die Bauarbeiten gehen gut voran, bis plötzlich – die Bautätigkeit eingestellt wird. Da macht sich erstmal Verwunderung und Ärger breit, denn der Umzug ist schon geplant und die Wohnung gekündigt.

Beim Bauträger im Büro ist niemand mehr zu erreichen und auf E-Mails wird nicht geantwortet. Was ist passiert? Plötzlich erhalten Sie Post und erfahren, Ihr Bauträger hat Insolvenz angemeldet und ist pleite. Leichte Panik macht sich breit und es stellen sich Fragen, wie es nun weitergehen soll? Dieser herbe Schlag muss erstmal verdaut werden.

Der feine Unterschied

Nun ist es ein entscheidender Unterschied, ob Sie bei einem Bauträger oder einem Generalunternehmer gekauft haben. Denn – bei dem Bauträger erwerben Sie das Gebäude mit dem Grundstück zusammen und der Bauträger ist Eigentümer des des Bauwerks und Grundstücks bis zur vollständigen Bezahlung und Hausübergabe.

Bei einem Generalunternehmer ist das anders. Dieser baut auf dem Grundstück des Bauherrn und liefert bzw. baut lediglich der Gebäude als Gesamtpaket. Sie erwerben ausschließlich das Bauwerk, je nach Vertrag komplett oder in einem Ausbauzustand. Im zweiten Fall sind dann noch Eigenleistungen zu erbringen, wie beispielsweise Fliesen- und Malerarbeiten, Bodenbeläge oder Innentüren.

Durch diesen Unterschied kommt es darauf an, zu welcher Gruppe Sie gehören. Bei einem Bauträger besteht die Gefahr, dass der gesamte bisherige finanzielle Einsatz verloren geht. Bei einem Generalunternehmer bleibt dem Bauherrn auf jeden Fall das Grundstück, das vor Baubeginn ohnehin schon sein Eigentum war. Und mit etwas Glück ist er dann auch Eigentümer der bisher erbrachten Bauleistungen. Somit würde er z.B. Eigentümer eines begonnen oder erweiterten Rohbaus sein.

Was ist zu tun?

Wass ist nun in einem solchen Fall zu tun? Bei Bauträgergeschäften hat in erster Linie die finanzierende Bank des Bauträgers Zugriff auf das Baugrundstück und die bereits erbrachten Bauleistungen. Bei einem Vertrag mit einem Generalunternehmer sieht das meistens etwas anders aus.

Damit der Bauherr auf der sicheren Seite ist, sollten zu allererst die Beweise gesichert werden. Das bedeutet, die Baustelle wird mit einem Bausachverständigen begangen, der den gesamten Zustand und Baufortschritt dokumentiert. So lässt sich auch zu einem späteren Zeitpunkt genau nachvollziehen, wie der Bautenstand zum Zeitpunkt der Bauunterbrechung war.

Vorbeugend sollte die gesamte Baumaßnahme und die Bauausführung ohnehin von Anfang an durch regelmäßige Ortstermine durch einen Bausachverständigen begleitet und überprüft werden.

Als nächster Schritt wäre dann der Gang zu einem Juristen zu empfehlen, damit nicht unnötige Kosten entstehen und das Bauwerk schnellstmöglich mit anderen Unternehmen weiter geführt werden kann. Hierzu beraten viele Organisationen, Vereine und Verbände.

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